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BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59 |
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- BGH, 05.11.1958 - IV ZR 142/58
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Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Auf sein Bewußtsein der Rechtswidrigkeit bei der Förderung dieser verfassungsfeindlichen Bestrebungen kommt es nicht an (Urteil vom 5. November 1958 - IV ZR 142/58 -, LM Nr. 20 zu § 6 BEG 1956).Der erkennende Senat hat in dem Urbeil vom 5. November 1958 - IV ZR 142/58 - (LM Nr. 20 zu § 6 BEG 1956) und einem weiteren nicht veröffentlichten Urteil vom selben Tag - IV ZR 98/58 - dargelegt, daß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur deklaratorische Bedeutung zukomme, die Verfassungswidrigkeit der KPD ergebe sich aus ihrer Zielsetzung und ihren tatsächlichen Angriffen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik.
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Dieses Verhalten muß sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d.h. die im Grundgesetz niedergelegte rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik, richten, die auf der Volkssouveränität, der Freiheit des einzelnen und den Geboten der sozialen Gerechtigkeit beruht und jegliche Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließt (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 -, in RzW 1958, 68 Nr. 23, nur teilweise abgedruckt - BVerfGE 2, 12 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]). - BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Nach der theoretischen Grundlage des Kommunismus, dem Marxismus-Leninismus, ist der Umsturz unausweichlich, wird aber durch den kämpferischen Einsatz der "Partei der Arbeiterklasse" beschleunigt (vgl. BVerfGE 5, 85, 165 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51], insbesondere 171, 175, 185 ff, 195).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Diese Feststellungen hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17. August 1936 (BVerfGE 6, 85 [BVerfG 23.01.1957 - 2 BvE 2/56]) getroffen und näher begründet (…vgl. a.a.O. S. 268 ff, insbesondere 295, 296, 297, 305, 306, 307 ff, 317, 329 ff): Nicht nur die Führer des Kommunismus, sondern jeder Propagandist und geschulte Anhänger weiß auf Grund der Lehren des Marxismus-Leninismus, daß unter der Bezeichnung "Adenauer-Regime" die dem Grundgesetz entsprechende Regierungsform der Bundesrepublik, nach kommunistischer Auffassung die monopol-kapitalische, imperialistische Klassenherrschaft der Bourgeoisie verstanden und bekämpft wird. - BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Dieses Verhalten muß sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d.h. die im Grundgesetz niedergelegte rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik, richten, die auf der Volkssouveränität, der Freiheit des einzelnen und den Geboten der sozialen Gerechtigkeit beruht und jegliche Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließt (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 -, in RzW 1958, 68 Nr. 23, nur teilweise abgedruckt - BVerfGE 2, 12 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]). - BGH, 29.04.1959 - IV ZR 256/58
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Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Der erkennende Senat hat die Zulassung der Revision in Entschädigungssachen immer nur dann als nicht bindend erachtet, wenn das Berufungsgericht seinem Urteil die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Auffassung zu bestimmten Rechtsfragen ohne Einschränkung oder Abweichung zugrunde gelegt und dennoch gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes die Revision zugelassen hatte (vgl. Urteile vom 29. April 1959 - IV ZR 256/58 - = LM Nr. 15 zu § 219 BEG 1956 und vom 8. Juli 1959 - IV ZR 31/59 - = LM Nr. 16 zu § 219 BEG 1956). - BGH, 08.07.1959 - IV ZR 31/59
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Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Der erkennende Senat hat die Zulassung der Revision in Entschädigungssachen immer nur dann als nicht bindend erachtet, wenn das Berufungsgericht seinem Urteil die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Auffassung zu bestimmten Rechtsfragen ohne Einschränkung oder Abweichung zugrunde gelegt und dennoch gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes die Revision zugelassen hatte (vgl. Urteile vom 29. April 1959 - IV ZR 256/58 - = LM Nr. 15 zu § 219 BEG 1956 und vom 8. Juli 1959 - IV ZR 31/59 - = LM Nr. 16 zu § 219 BEG 1956). - BGH, 05.11.1958 - IV ZR 98/58
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Auszug aus BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Der erkennende Senat hat in dem Urbeil vom 5. November 1958 - IV ZR 142/58 - (LM Nr. 20 zu § 6 BEG 1956) und einem weiteren nicht veröffentlichten Urteil vom selben Tag - IV ZR 98/58 - dargelegt, daß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur deklaratorische Bedeutung zukomme, die Verfassungswidrigkeit der KPD ergebe sich aus ihrer Zielsetzung und ihren tatsächlichen Angriffen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik.
- BGH, 10.06.1960 - IV ZR 65/60
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Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (LM Nr. 20 zu BEG § 6; RzW 1959, 65 und 391; vgl. auch BGHZ 31, 1 ff [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58] sowie das Urteil des Senats vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 183/59 -). - BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60
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Diese Voraussetzungen erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der in den Zentren der kommunistischen Massenbeeinflussung eine verantwortliche Tätigkeit nichttechnischer Art ausübt, insbesondere etwa politische Rundfunksendungen und Veröffentlichungen gestaltet oder mitgestaltet, insbesondere wenn sie sich auch an die Bewohner der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins wenden (Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 183/59 -, RzW 1960, 264 Nr. 17). - BGH, 12.04.1961 - IV ZR 277/60
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Diese Voraussetzungen erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der in den Zentren der kommunistischen Massenbeeinflussung eine verantwortliche Tätigkeit nichttechnischer Art ausübt, insbesondere etwa politische Rundfunksendungen und Veröffentlichungen gestaltet oder mitgestaltet, die sich auch an die Bewohner der Bundesrepublik einschließlich Westberlins wenden (Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 183/59 -, RzW 1960, 264 Nr. 17). - BGH, 14.03.1962 - IV ZR 263/61
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Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 6. Dezember 1959 - IV ZR 183/59 -, EzW 1960, 264 Nr. 17, dargelegt hat, versucht der Kommunismus, in Deutschland verkörpert durch die SED und KPD, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und zu schwächen, um sie im geeigneten Zeitpunkt zu beseitigen und durch die Diktatur des Proletariats, wie die Geschichte lehrt, durch die Gewaltherrschaft der schärfsten und aktivsten Verfechter des Umsturzes zu ersetzen.